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Early-Stage Finanzierung

Momentum gewinnen für den Aufstieg

Das Ziel ist definiert, der Weg grob auf der Karte eingezeichnet und die Seilschaft eingeschworen. Mit viel Elan seid ihr auf dem Weg gestartet, zügig vorangeschritten und merkt nun aber, dass der Weg steiler wird und ihr vielleicht eine Pause einlegen müsst und Verpflegung zur Stärkung benötigt.

Diese Stärkung in Form von ersten bedingungslosen Finanzierungspaketen ist unserer Ansicht nach eine der Schlüsselstellen auf dem Weg zur Spitze. Gemeinsam schauen wir uns für euer Startup die Möglichkeiten an. Zusammen finden wir die beste Lösung. Mittlerweile gibt es einige starke Partner in der Schweiz, die euer Startup mit frischem Wind auf den weiteren Weg schicken können.

VENTURE KICK – Get the Kick!

Als Startup kommt man um Venturelab fast nicht herum. Das bedeutendste Programm zur Early-stage Finanzierung ist Venture Kick. Hier können Startups aus Universitäten über mehrere Stufen hinweg sogenannte «Kicks» erpitchen und werden auf dem Weg dahin zusätzlich gecoacht. Für die erste Idee gibt es bereits CHF 10'000.-.

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Fischen im Investoren-Pool von SICTIC

Das Business Angels Portfolio von SICTIC ist breit gefächert. Über Pitches kommst du an die richtigen Investorengruppen, die dein Startup weiterbringen.

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Finanzielle Mittel als Boost für dein Bündner Startup

Junge Bündner Unternehmen begleitet die Stiftung auf ihrem Weg in die Eigenständigkeit. Sie steht ihnen beratend zur Seite und leistet finanzielle Unterstützung in Zusammenarbeit mit der Graubündner Kantonalbank und der TRUMPF Schweiz AG. INNOZET öffnen die Türe zu einem grossen Beziehungsnetz und ermöglicht die Zusammenarbeit mit erfahrenen Industriebetrieben und Wissensträgern.

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Unterstützungsmöglichkeiten des Kanton Graubünden ausschöpfen

Startups können im Kanton Graubünden schon in frühen Phasen Beiträge und Darlehen für Produkt- Prozess – und Dienstleistungsinnovationen nutzen (Wirtschaftsentwicklungsgesetz). Diese Fördermittel werden auf Basis des Geschäftsmodells oder Businessplans ausgegeben und orientieren sich an gemeinsam festgelegten Meilensteinen bezogen auf den Entwicklungsfortschritt der entsprechenden Innovation. Angerechnet für die Förderung werden Entwicklungsleistungen. Für diese können Beiträge gewährt werden, die bis zu maximal 25% nicht zurückerstattet werden müssen.
Ausserdem können auch Infrastrukturen, die für die Umsetzung der Innovation nötig sind (Produktionsanlagen, Reinraum, etc.), mit Darlehen gefördert werden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Steuererleichterung, welche durch die kantonale Steuerverwaltung geprüft werden kann. Der moderate Gewinnsteuersatz, die Patentbox mit einer Entlastung bis 90% und ein F&E Überabzug bis 50% bieten weitere steuerliche Vorteile für innovative Unternehmen.

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